Mayenzeit
 

Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG

Gewährung von Leistungen nach den Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG):

  • Grundleistungen (für den Lebensunterhalt)
  • Kosten der Unterkunft
  • Heizkosten
  • Durchführung des LAufnG / Unterbringung von Asylbegehrenden

Zuständige Mitarbeiter    
     
Antonia Egle

Raum 142
Rosengasse 2
56727 Mayen

antonia.egle@mayen.de

Telefon: +49 (0) 2651 88 3402
Telefax: +49 (0) 2651 88 55000

  Dietmar Laux

Raum 143
Rosengasse 2
56727 Mayen

dietmar.laux@mayen.de

Telefon: +49 (0) 2651 88 3401
Telefax: +49 (0) 2651 88 55000

     
Öffnungszeiten:
  • Montag bis Donnerstag
    • von 09.30 bis 11.30Uhr
  • Bitte beachten Sie: Für eine persönliche Vorsprache bei Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter müssen Sie vorher telefonisch einen Termin vereinbaren.

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