Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe ist das natürliche Recht und die Pflicht der Eltern. Die Jugendhilfe berät und unterstützt Eltern dabei, ihre Elternrechte verantwortlich wahrzunehmen. Sie bietet Eltern Hilfen an, die junge Menschen in ihrer Entwicklung fördern und dazu beitragen sollen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.
Die Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII):
Pflegekinderwesen
Überprüfung und Auswahl von Pflegebewerbern, Vermittlung von Pflegekindern, Beratung der Pflegefamilie bei allen Fragen des Pflegeverhältnisses
Bei Fragen zu einem der oben genannten Themen, Problemen oder in Krisensituationen, wenden Sie sich an die zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes:
Raum 343 Rosengasse 2 56727 Mayen
claudia.benard@mayen.de
Telefon: +49 (0) 2651 88 3505Telefax: +49 (0) 2651 88 55000
Sarah SondernmannRaum 340Rosengasse 256727 Mayensarah.sondermann@mayen.de
Telefon: +49 (0) 2651 88 3507Telefax: +49 (0) 2651 88 55000
Raum 342 Rosengasse 2 56727 Mayen
dieter.hoben@mayen.de
Telefon: +49 (0) 2651 88 3504 Telefax: +49 (0) 2651 88 55000
Raum 341 Rosengasse 2 56727 Mayen
Telefon: +49 (0) 2651 88 3506 Telefax: +49 (0) 2651 88 55000